Wettbewerbsrecht

Widerrufsbelehrung bei eBay : Neues Urteil des Bundesgerichtshofs BGH Urteil vom 12.04.2007

Der Bundesgerichtshof hatte in einem aktuellen Urteil vom 12.04.2007, Az. VII ZR 122/06 über eine Widerrufsklausel zu urteilen, die zwar über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs aufklärte, jedoch nicht über dessen wesentlichen Rechte.

In diesem Fall ging es um eine Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Haustürgeschäftes. Ein Fassadenvertreiber hatte bei einem Haustürgeschäft am 29.05.2005 einen Auftrag mit folgender Belehrung überreicht:

LG Köln, Az, 81 O 174/06, Google Adwords, die eine fremde Marke verwenden, ist nach Ansicht des Gerichts eine Markenverletzung

Die Verwendung von Markennamen in Google Adwords ist umstritten.

Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 09.02.2007 (81 O 174/06), dass die Verwendung einer fremden Marke als Google-AdWord eine Verletzungshandlung darstellt.

eBay Abmahnung, fehlerhafte Widerrufbelehrung, neues Urteil zur Textform

Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 15.03.2007 (Aktenzeichen: 52 O 88/07) per einstweiliger Verfügung verfügt, dass ein eBay-Händler die für Widerrufsbelehrungen bisher gängige Wertersatzklausel gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden darf.

Im vorliegenden Fall hatte der abgemahnte Ebay Händler die Formulierung, dass ein Schaden, der auch durch ordnungsgemäßen Gebrauch der Sache entsteht, zu ersetzen ist, in seiner Widerrufsbelehrung eingefügt.

Dies ist nach Ansicht des Landgericht Berlin aber bei Versteigerungen auf der Ebay-Plattform nicht möglich und stellt eine falsche Widerrufsbelehrung dar. Die Abmahnung der Widerrufsbelerung des Ebay Shops sei demnach gerechtfertigt.

Laut Beschluss des Kammergerichts Berlin beträgt die Widerrufsfrist bei eBay 1 Monat

Das Kammergericht Berlin hat in dem Beschluss entschieden, dass bei eBay der Verbraucher einen Monat lang seine Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages widerrufen kann.

Das Gericht stellt darauf ab, dass die Widerrufsbelehrung in Textform zu erfolgen hat, § 355 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Textform sei nicht gewahrt, wenn die Belehrung nur im Internet gelesen werden kann. Die Textform ist erst gewahrt, wenn die Belehrung dem Verbraucher z.B. als E-Mail oder mit Zusendung der Ware im Begleitschreiben zugeht.

Ob diese Auffassung bestätigt wird, bleibt abzuwarten. Das Landgericht Paderborn hat bereit anders entschieden (siehe ).

Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei Sofort-Kauf bei eBay

Urteil des OLG Hamburg v. 15.2.2007, Az: 3 U 253/06

Mit dem Urteil des OLG Hamburg wurde erneut eine Tür aufgestoßen, aus der sich eine Abmahnwelle ergießen kann und wird.

Das Gericht ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt, wenn der Anbieter auf der Internetplattform eBay einen Artikel zum Sofortkauf zu einem Festpreis anbietet und auf dieser Seite kein Hinweis angebracht ist, dass der Preis zuzüglich Versandkosten gilt.
Der Hinweis auf einer „Unter-Seite“ sei nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, um den Verbraucher darüber aufzuklären, dass er die Versandkosten trägt.

Syndicate content