Neues BGH-Urteil zu Domainnamen: "Grundke.de"

Auch ein Nichtnamensträger kann eine Domain registrieren, wenn er von einem Namensträger hierzu beauftragt wurde, BGH, Urteil vom 08.02.2007, Az. I ZR 59/04

Sachverhalt:

Hinweis auf Kostenpflicht erst in AGB kann unwirksam sein, AG München, Az. 161 C 23695/06

Angaben über kostenpflichtige Dienste, die erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert werden, können überraschend und damit unwirksam sein.

Urteil des Amtsgerichts München vom 16.1.07, Az. 161 C 23695/06 (rechtskräftig).

Formulierung "Unversicherter Versand", eBay Abmahnung nicht immer gerechtfertigt, LG Hamburg, Az. 315 O 457/06

Abmahnungen hinsichtlich der Formulierung "unversicherter Versand" traten in der Vergangenheit immer wieder zu Tage.

Die Kritik:
Der Abmahner kritisierte, dass die Formulierung auf den Kunden in der Art wirke, dass dieser davon ausgeht, er müsse den versicherten Versand wählen, um die Verlustgefahrt der Ware beim Transport abzusichern. Ist der Kunde Verbraucher, d.h. handelt er für seine privaten Belange, hat jedoch nach den Vorschriften § 474 ff BGB der Verkäufer die Risiken des Verlustes bei der Versendung zu tragen. Die Abmahner sahen also in der Formulierung eine Täuschung des Kunden, um eine höhere Versandkostenpauschale geltend machen zu können.

BVerfG zum Thema Beschlagnahme von Datenträgern

Beschluß der Bundesverfassungsgerichts vom 12.04.2005- 2 BvR 1027/02

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Beschluß des 2. Senats vom 12.04.2005 veröffentlicht, in dem sich dieser mit den Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und darauf gespeicherter Daten auseinandergesetzt hat.

Der Beschluß wurde im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde einer Rechts- und Steuerberatungskanzlei erlassen. In den Kanzleiräumen war eine Durchsuchung erfolgt, in deren Verlauf Datenträger beschlagnahmt wurden.

Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verfassungswidrig

Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02

Der zweite Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) vertrat in seinem Beschluss vom 22. Mai 2002, Az. II R 61/99, die Auffassung, dass das seit dem 1. Januar 1996 geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1, 3 GG verfassungswidrig sei und legte diese Frage deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

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